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Verdoppelung der Jahresumsatzgrenze für die Ist-Versteuerung auf 500.000 EUR ab 01.07.2009
Zur Verbesserung der Liquiditätslage der Unternehmen ist im Entwurf des Bürgerentlastungsgesetzes geplant, ab 01.07.2009 Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 500.000 EUR (bisher: 250.000 EUR) die Ist-Versteuerung zu ermöglichen.

Details
Zugegeben: Manches können Sie selbst im Unternehmen erledigen. Vieles können Sie delegieren. Die Frage ist immer: Was ist effizient?

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Erst wenn wir unserem Kunden klare und eindeutige Informationen als Basis einer zielorientierten Unternehmenssteuerung geliefert haben, können wir von einem „guten Job“ sprechen. Wir sehen unsere Aufgabe darin, Unternehmern und Unternehmen entscheidungsreife Unterlagen so zu präsentieren, dass sie der Wertschöpfung dienen.

bay.DATA Services ist Dienstleister für verlässliche Zahlen und Daten. Und: Das Team sieht die hohe Verantwortung, handelt entsprechend und sucht die langfristige Beziehung zum Kunden statt den schnellen Umsatz.
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