Buchen lfd. Geschäftsvorfälle und lfd. Lohnabrechnungen
gem. § 6 Nr. 3 und 4 StBerG
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Verdoppelung der Jahresumsatzgrenze für die Ist-Versteuerung auf 500.000 EUR ab 01.07.2009
Zur Verbesserung der Liquiditätslage der Unternehmen ist im Entwurf des Bürgerentlastungsgesetzes geplant, ab 01.07.2009 Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 500.000 EUR (bisher: 250.000 EUR) die Ist-Versteuerung zu ermöglichen.

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Zugegeben: Manches können Sie selbst im Unternehmen erledigen. Vieles können Sie delegieren. Die Frage ist immer: Was ist effizient?

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Leistungen
Laufende Lohn- und Gehaltsabrechnungen

Sie kennen die periodisch wiederkehrenden Arbeiten und Geschäftsvorgänge der laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnung. Das Team von bay.DATA Services bietet Ihnen weit mehr als die Lohnsteueranmeldungen. Sie haben bei den Lohnabrechnungen keine Größenbeschränkungen, wir führen auf Wunsch sogar die Personalakten Ihrer Mitarbeiter mit digitalen Fotos, stellen Beispielauswertungen zur Verfügung und sorgen für eine perfekt funktionierende Datenübertragung.

Arbeitsentlastung ist das eine. Die Sicherheit, einen verlässlichen Partner an der Seite zu haben, der sich auskennt, ist ein weiterer Vorteil. Und ob wir die Arbeiten bei Ihnen im Betrieb machen oder im Büro von bay.DATA Services: Ihre persönlichen Wünsche und Vorgaben werden immer im Mittelpunkt stehen.
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