Viele Mitarbeiter und selbst die Unternehmer sehen die Buchhaltung oft als
„lästiges Übel“. Dabei ist sie eine äußerst wichtige
Schnittstelle im Betrieb. Und das das Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle, das wir gemäß §
6, Abs. 4 StBerG für Sie übernehmen, bedeutet eine wesentliche Grundlage
für das perfekte Rechnungs- und Mahnwesen. Es beginnt mit der Vorbereitung der
Belege und hört bei den Reisekostenabrechnungen noch lange nicht auf.
Terminsicherheit, Transparenz und Zahlen auf Abruf: Das sind Vorteile, auf die
Sie nicht verzichten sollten. Und dass die Belege im Unternehmen verbleiben und
Sie einen ständigen Zugriff haben, macht die Kooperation mit bay.DATA Services
zusätzlich attraktiv.

