| 01. | Welche Angaben müssen in einer ordnungsgemäß ausgestellten Rechnung enthalten sein, um den Vorsteuerabzug zu gewährleisten? |
Gemäß § 14 Abs. 4 USTG muss eine Rechnung folgende Angaben enthalten: 1. den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers 2. den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift Leistungsempfängers 3. die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers 4. das Ausstellungsdatum 5. eine fortlaufende Rechnungsnummer, die einmalig vergeben wird 6. die Menge und Art der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung 7. den Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung oder der Vereinnahmung des Entgelts bzw. Teilentgelts 8. das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt 9. jede im Voraus vereinbarte Entgeltsminderung (Rabatte, Skonti) 10. den Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallende Steuerbetrag 11. im Fall einer Steuerbefreiung einen entsprechenden Hinweis darauf | |
| 02. | Welche Grenzen muss ich bei der Beschäftigung von Aushilfen, Mitarbeitern in der Gleitzone und geringfügig Beschäftigten beachten? |
Der Link unten führt Sie direkt zu einer Liste mit einem Überblick zu den Informationen. |

