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Verdoppelung der Jahresumsatzgrenze für die Ist-Versteuerung auf 500.000 EUR ab 01.07.2009

Zur Verbesserung der Liquiditätslage der Unternehmen ist im Entwurf des Bürgerentlastungsgesetzes geplant, ab 01.07.2009 Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 500.000 EUR (bisher: 250.000 EUR) die Ist-Versteuerung zu ermöglichen.

Die Regelung soll bis 2011 beschränkt sein. Der Unternehmer muss beim Finanzamt einen Antrag auf Genehmigung der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten stellen.

Hinweis: Der Übergang zur Ist-Versteuerung verschafft Betrieben Liquiditätsvorteile, da die Umsatzsteuer erst dann an das Finanzamt abgeführt werden muss, wenn der Kunde tatsächlich gezahlt hat.

(Quelle: Informationsbrief b.b.h. Ausgabe 07/2009)




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