Aktuelles
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Mit der Umsetzung des Elster-II-Verfahrens ist die Finanzverwaltung in der Lage, dem Arbeitgeber künftig verwertbare Lohnsteuerabzugsmerkmale vollelektronisch zur Verfügung zu stellen. Bislang müssen diese Daten noch in Lohnsteuerermäßigungsverfahren als Freibetrag auf der Papier-Lohnsteuerkarte eingetragen werden.
(Quelle: Informationsbrief b.b.h. Ausgabe 07/2009)

