Buchen lfd. Geschäftsvorfälle und lfd. Lohnabrechnungen
gem. § 6 Nr. 3 und 4 StBerG
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Verdoppelung der Jahresumsatzgrenze für die Ist-Versteuerung auf 500.000 EUR ab 01.07.2009
Zur Verbesserung der Liquiditätslage der Unternehmen ist im Entwurf des Bürgerentlastungsgesetzes geplant, ab 01.07.2009 Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 500.000 EUR (bisher: 250.000 EUR) die Ist-Versteuerung zu ermöglichen.

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Zugegeben: Manches können Sie selbst im Unternehmen erledigen. Vieles können Sie delegieren. Die Frage ist immer: Was ist effizient?

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Herzlich Willkommen

Eine ordnungsgemäße Buchführung ist nicht erst seit heute ein wesentlicher Bestandteil einer erfolgreichen und zeitgemäßen Unternehmensführung. Alle relevanten Informationen müssen in der richtigen Form und zum richtigen Zeitpunkt verarbeitet werden. Ein Höchstmaß an Transparenz und Wirtschaftlichkeit sind Eckpfeiler für ein durchgängiges Controlling und Basis nachhaltigen Erfolgs.

Wir sind seit vielen Jahren erfahrener und verlässlicher Partner gerade für mittelständische Unternehmen. Die Nähe zum Betriebsgeschehen, das ausklügelte und bewährte Management-Informationssystem und die Vernetzung mit kompetenten Partnern machen uns zum „Problemlöser“ weit über die Fragen des Verbuchens laufender Geschäftsvorfälle hinaus. Danke für die Zeit, die Sie sich für unsere Internet-Informationen nehmen. Willkommen bei der bay.DATA Services GmbH in München.
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